Rechtsprechung
VG Münster, 16.01.2007 - 6 K 1597/04.A |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Asyl wegen politischer Verfolgung von Angehörigen der Volksgruppe Ashkali und Staatsangehörigen der Republik Serbien; Vorliegen eines Abschiebungshindernisses mangels Behandlungsfähigkeit eines zentralen Schlafapnoe-Syndroms bei gleichzeitiger obstruktiver ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 7
Serbien, Kosovo, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Schlafapnoe, Lungenerkrankung, Globalinsuffizienz, multiple Erkrankungen, Beatmungsgerät, medizinische Versorgung, allgemeine Gefahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Münster, 16.01.2007 - 6 K 1597/04
Im Falle einer unterbleibenden Behandlung verschlimmert sich die individuelle Erkrankung der Klägerin zu 1. im Kosovo wesentlich (vgl. zu diesem Gefahrenmaßstab BVerwG, z. B. Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18.05 -, www.bverwge.de, Rn. 14 ff.).Für die Feststellung eines Abschiebungsverbots ist in dem hier zu beurteilenden Einzelfall eine - von der Beklagten geforderte - existenzielle" Gesundheitsgefahr im Sinne einer extremen oder gar lebensbedrohlichen Gesundheitsgefährdung nicht erforderlich (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18.05 -, a.a.O., Rn. 18).
Eine Gefahr, dass sich eine Erkrankung eines Ausländers aufgrund der Verhältnisse im Heimatland verschlimmert, ist in der Regel als individuelle Gefahr einzustufen (BVerwG, z. B. Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18.05 -, a.a.O., Rn. 15).